Insolvenzrecht

 

Die Kanzlei Markus Müller berät und vertritt Sie als Geschäftsführer / Vorstand, Freiberufler/ Selbstständiger, Gläubiger und Verbraucher gerne in vielen Bereichen des Insolvenzrechts sowie den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten. 

Schorndorfer Str. 25

71638 Ludwigsburg

 

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Besondere Angebote

 

Wirtschaftssozialrecht

 

Erfolgshonorare

 

Onlineberatung

 

Insolvenzberatung für   Selbstständige und Freiberufler

 

Verbraucherinsolvenz

 

Korrespondenzmandate

 

 

                         

 

 

 

 

                          Stand 05/2023

Geschäftsführer / Vorstände in der Unternehmenskrise und im Insolvenzfall

· Prüfen der Insolvenzgründe/ Notwenigkeit eines Insolvenzantrages

· Fragen der persönlichen Haftung und deren Minimierung

· Abwehr von Haftungsansprüchen der Gläubiger

· Fragen der Sanierung und Vergleiche zur Vermeidung einer Insolvenz

· Abwehr von Ansprüchen der Finanz- und Sozialbehörden

· Vertretung und Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren

 

Freiberufler / Selbstständige

 

· Fragen der Sanierung und Vergleiche zur Vermeidung einer Insolvenz

· Außergerichtliche Schuldenbereinigung

· Haftungsminimierende Eigeninsolvenzantragstellung

· Fragen der Restschuldbefreiung

· Abwehr von Ansprüchen der Finanz- und Sozialbehörden

· Vertretung und Verteidigung in Insolvenzstrafverfahren

Verbraucherinsolvenzverfahren

· Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

· Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern

· Erteilen von Bescheinigungen über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens (Voraussetzung für den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens)

· Stellen des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

 

Gläubiger

· Beratung bei Sicherung/ Absicherung von Gläubigerforderungen

· Vertretung bei Anfechtungen (Rückforderungen) durch den Insolvenzverwalter

· Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren

· Geltendmachung und Durchsetzung von Sicherungsrechten

· Vertretung von Gläubigerinteressen in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen

· Vorbereitung von Insolvenzanträgen gegen Schuldner